Grundlegende Steuerregeln
Für natürliche Personen gilt, dass der bloße Besitz von Kryptowährungen nicht steuerbar ist. Eine Steuerpflicht entsteht erst in dem Moment, in dem die Kryptowährung gegen eine Fiat-Währung verkauft, gegen eine andere Kryptowährung getauscht, zur Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet oder an jemanden verschenkt wird. Die Steuerbemessungsgrundlage bildet die Differenz zwischen dem Verkaufs- und dem Anschaffungspreis, einschließlich Kosten wie Börsengebühren. Im Falle von kostenlos erworbenen Kryptowährungen (z. B. Airdrops) gelten die Anschaffungskosten als Null, was bedeutet, dass der gesamte Ertrag steuerpflichtig ist.
Die Höhe der Steuer hängt von der Höhe des Einkommens ab. Wenn die gesamte Steuerbemessungsgrundlage ca. 47.538 Euro nicht überschreitet, wird eine Steuer von 19 % fällig. Bei einer höheren Basis kommt ein Satz von 25 % zur Anwendung. Dazu wird für natürliche Personen noch ein Krankenversicherungsbeitrag von 15 % hinzugerechnet, den die Versicherung im Rahmen der Jahresabrechnung festsetzt.

Eine wesentliche Änderung ab 2025 ist, dass Staking und Mining erst zum Zeitpunkt des Verkaufs der erhaltenen Coins besteuert werden, nicht zum Zeitpunkt ihrer Gutschrift auf dem Konto. Das bedeutet, dass der Investor keine Steuer auf den Wert zahlt, der nur in seiner Wallet erschienen ist, sondern erst dann, wenn er dieses Vermögen real veräußert.
Juristische Personen und Einzelunternehmer (SZČO)
Bei Unternehmern werden Kryptowährungen als Teil des Betriebsvermögens erfasst und Gewinne im Rahmen der Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert. Der Steuersatz beträgt 15 % für Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 49.790 Euro und 21 % bei höherem Umsatz. Einzelunternehmer (SZČO) zahlen gleichzeitig Kranken- und Sozialversicherungsbeiträge nach den allgemeinen Regeln. Firmen zahlen diese Abgaben nicht, solange es sich nicht um die Auszahlung von Gewinnanteilen an natürliche Personen handelt.
Wichtig ist auch, dass im Falle von Kryptowährungen kein steuerlicher Verlust ausgewiesen werden kann – Ausgaben können nur bis zur Höhe der Einnahmen aus dem jeweiligen Vermögenswert geltend gemacht werden. Für Unternehmer bedeutet dies, dass beispielsweise ein Verlust aus dem Verkauf einer Kryptowährung nicht mit einem Gewinn aus einer anderen Einkunftsart verrechnet werden kann.
Änderungen und Vorschläge, die nicht verabschiedet wurden
Obwohl im Jahr 2023 eine Novelle verabschiedet wurde, die die Steuersätze für Kryptowährungen deutlich senken sollte (7 % bei Verkauf nach einem Jahr Haltedauer, Befreiung kleiner Zahlungen bis 2.400 €), wurde diese Regelung noch vor ihrem Inkrafttreten von der neuen Regierung aufgehoben. Im Jahr 2025 gelten somit die ursprünglichen Regeln ohne steuerliche Erleichterungen für das langfristige Halten von Krypto-Assets.

Im Gegenteil, es traten einige kleinere Änderungen in Kraft, wie die Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrags von 14 % auf 15 % und die gesetzliche Klarstellung, dass Staking oder Mining erst beim Verkauf besteuert werden.
Was ab 2026 geplant ist
Das Konsolidierungspaket der Regierung sieht die Einführung weiterer Steuerklassen vor: 30 % und 35 % für außerordentlich hohe Einkünfte. Der Krankenversicherungsbeitrag soll auf 16 % steigen. Diese Änderungen werden vor allem Investoren stark treffen, die einmalige Gewinne in Höhe von Zehn- bis Hunderttausenden Euro realisieren. Die effektive Besteuerung könnte somit 40 % übersteigen, was Kryptowährungen zu einem der am höchsten besteuerten Vermögenswerte überhaupt machen würde.
Fazit
Die Besteuerung von Kryptowährungen in der Slowakei bleibt im Jahr 2025 streng geregelt, ist aber gleichzeitig vorhersehbarer als in der Vergangenheit. Unabhängig davon, ob Sie ein gewöhnlicher Investor oder ein Unternehmer sind, lohnt es sich, eine detaillierte Aufzeichnung der Transaktionen zu führen und auf die gesetzlichen Entwicklungen im Jahr 2026 vorbereitet zu sein. Ein Vorteil für langfristige Investoren kann die Investition über ETF-Fonds sein, die bei Erfüllung des Zeittests (Zeitraumtest) eine Steuerbefreiung der Gewinne ermöglichen. Obwohl die Erleichterungen aus dem Jahr 2023 letztendlich nicht in die Praxis umgesetzt wurden, bringen die Anpassungen im Bereich Staking oder die präzisere Terminologie zumindest eine teilweise Verbesserung der Übersichtlichkeit in diesem sich dynamisch entwickelnden Bereich.