Verrechnungspreise – Was sie sind und wen sie betreffen

13.03.2026 | Roman Ferjanc

Wussten Sie, dass selbst eine einfache Inlandstransaktion zwischen zwei Unternehmen, die demselben Eigentümer gehören, strengen Steuerregeln unterliegen kann?

Verrechnungspreise sind längst kein Thema mehr nur für multinationale Konzerne. Heute betreffen sie auch kleine und mittlere slowakische Unternehmen, die untereinander verbunden sind – und die Folgen einer Nichteinhaltung können unangenehm teuer sein.

Welche Regeln gelten? Wen betrifft das? Und warum interessiert sich das Finanzamt plötzlich viel mehr dafür als früher?

Was bedeutet „Verrechnungspreise“ eigentlich?

Verrechnungspreise bezeichnen den Prozess, in dem verbundene Unternehmen Preise für gegenseitige Transaktionen festlegen – und zwar so, dass diese Preise den Bedingungen zwischen unabhängigen Dritten entsprechen (dem sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz).

Beispiel? Wenn Firma A Waren an Firma B verkauft und beide denselben Eigentümer haben, möchte der Staat wissen: Ist dieser Preis fair, oder wurde er künstlich angepasst, damit Firma A weniger Gewinn erzielt und dadurch weniger Steuern zahlt?

Warum ist das wichtig?

Ohne Kontrolle könnten Unternehmen Gewinne einfach zwischen Gesellschaften oder sogar zwischen Ländern verschieben – nur um ihre Steuerlast zu reduzieren. Deshalb überwacht die slowakische Finanzverwaltung die Regeln für Verrechnungspreise sehr genau und passt die Steuerbemessungsgrundlage häufig an, wenn Preise nicht dem Fremdvergleich entsprechen.

Wen betrifft das?

Vielleicht denken Sie, dass Sie sich mit diesem Thema nicht befassen müssen, solange Sie keine internationalen Geschäfte tätigen. Falsch gedacht.

Seit 2015 gelten die slowakischen Verrechnungspreisregeln auch für inländische verbundene Personen, zum Beispiel:

  • den Eigentümer und seine eigene Firma

  • zwei Firmen mit demselben Gesellschafter

  • einen Geschäftsführer und die Firma, in der er Mitglied des gesetzlichen Organs ist

  • nahe Angehörige (z. B. Ehepartner, Geschwister) mit verbundenen Unternehmen

Das bedeutet: Selbst „eigene“ Geschäfte – etwa innerhalb der Familie oder zwischen Ihren eigenen Firmen – müssen den Bedingungen des freien Marktes entsprechen.

Welche Transaktionen sind betroffen?

Verrechnungspreise betreffen am häufigsten folgende Arten von Geschäften:

  • Verkauf von Waren zwischen verbundenen Unternehmen

  • Erbringung von Dienstleistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe

  • Gruppendarlehen oder Bürgschaften

  • Vermietung von Immobilien und beweglichem Vermögen

  • Cash-Pooling

Auch kleinere, aber regelmäßig wiederkehrende Transaktionen werden genau überprüft, da sie in Summe die Steuerbemessungsgrundlage erheblich beeinflussen können.

Dokumentationspflichten

Die Finanzverwaltung hat das Recht, Sie jederzeit aufzufordern, eine Dokumentation vorzulegen, aus der hervorgeht, wie Sie Ihre internen Preise festgelegt haben – und Sie haben dafür nur 15 Tage Zeit, ohne Möglichkeit auf Verlängerung.

Die Dokumentation sollte:

  • sorgfältig ausgearbeitet und mit Marktpreisvergleichen untermauert sein

  • den gesetzlichen Anforderungen und geltenden Richtlinien entsprechen

  • im Voraus erstellt werden, nicht erst nach einer Aufforderung

Seit 2023 darf die Dokumentation auch in einer Fremdsprache eingereicht werden – auf Verlangen muss sie jedoch innerhalb von 15 Tagen ins Slowakische übersetzt werden.

Gängige Methoden zur Preisbestimmung

Zur Ermittlung eines angemessenen Fremdvergleichspreises werden verschiedene Methoden verwendet, zum Beispiel:

  • CUP (Comparable Uncontrolled Price) – Vergleich mit einer ähnlichen unabhängigen Transaktion

  • RPM (Wiederverkaufspreismethode) – häufig bei Distributoren eingesetzt

  • CPM (Kostenaufschlagsmethode) – Kosten plus angemessene Gewinnspanne

  • TNMM (Transaktionsbezogene Nettomargenmethode) – Vergleich der Rentabilität

  • PSM (Gewinnaufteilungsmethode) – z. B. bei Forschung und Entwicklung innerhalb einer Gruppe

Die richtige Wahl der Methode ist entscheidend. Wird die falsche Methode gewählt oder fehlt eine ausreichende Datengrundlage (z. B. Benchmarking-Studie), kann die Finanzverwaltung die Preise anpassen – häufig auf den Median der Marktspanne.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Wenn die Finanzverwaltung feststellt, dass die Preise zwischen verbundenen Unternehmen nicht dem Fremdvergleich entsprechen, kann sie:

  • die Steuerbemessungsgrundlage anpassen

  • zusätzliche Steuerzahlungen festsetzen

  • Geldstrafen verhängen – auch doppelte Strafen bei vorsätzlicher Gewinnverschiebung

Und das gilt auch dann, wenn es sich um ein unbeabsichtigtes Versehen oder eine unvollständige Dokumentation handelt.

Professionelle Unterstützung = weniger Risiko, weniger Stress

Verrechnungspreise sind keine bloße buchhalterische Formalität. Sie erfordern:

  • eine detaillierte Funktions- und Risikoanalyse

  • eine sorgfältige Dokumentation

  • aktuelle Kenntnisse der Rechtsvorschriften

  • ein Verständnis der Prüfungsverfahren der Steuerbehörden

Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden.
Unser Unternehmen unterstützt Firmen während des gesamten Prozesses – von der Analyse über Benchmarking bis zur Kommunikation mit der Finanzverwaltung. So vermeiden Sie unnötige Sanktionen und haben die Gewissheit, dass alles ordnungsgemäß dokumentiert ist.

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Heutzutage gelten die Regeln so, dass viele kleine und mittlere slowakische Unternehmen denselben strengen Anforderungen unterliegen wie internationale Konzerne. Und die Finanzverwaltung verfügt über alle Instrumente, um diese Regeln zu kontrollieren und durchzusetzen.

Lassen Sie sich nicht überraschen.

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