Die Steuerlizenz — eine Mindeststeuer, die eine Firma auch dann zahlt, wenn sie das Jahr mit Verlust beendet — kehrte in der Slowakei bereits 2024 zurück. Ab 2026 kommt eine neue höchste Stufe hinzu für die größten Firmen. Fassen wir zusammen, was die Mindeststeuer ist, für wen sie gilt und was man dagegen tun kann.
Was die Mindeststeuer ist und für wen sie gilt
Die Mindeststeuer (besser bekannt als Steuerlizenz) ist die Untergrenze der Körperschaftsteuer. Wenn Ihre tatsächlich berechnete Steuer niedriger ausfällt — oder null, weil Sie im Verlust sind — zahlen Sie den Unterschied bis zur Höhe der Mindeststeuer nach. Sie wird unabhängig davon gezahlt, ob die Firma einen Gewinn oder Verlust ausweist.
Sie gilt ausschließlich für juristische Personen — Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s.r.o.), Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Ähnliches. Gewerbetreibende und andere Selbstständige unterliegen der Mindeststeuer nicht; sie nutzen Pauschal- oder tatsächliche Ausgaben.
Wie viel Sie zahlen: fünf Stufen nach Einkommen
Die Höhe ist nicht für alle gleich — sie ist nach den steuerpflichtigen Einnahmen (Erträgen) für den Besteuerungszeitraum gestaffelt:
Einnahmen bis 50 000 € → 340 €
50 000 – 250 000 € → 960 €
250 000 – 500 000 € → 1 920 €
500 000 – 5 Mio. € → 3 840 €
über 5 Mio. € → 11 520 € (eine neue höchste Stufe ab 2026)
Eine kleine s.r.o. beginnt also bei 340 Euro im Jahr, eine größere Firma bei einigen Tausend. Der Betrag wird jedes Jahr gezahlt, auch in einem Verlustjahr.

Wer nicht zahlt und wann sich der Betrag reduziert
Nicht jede Firma zahlt. Die Mindeststeuer zahlt ein Steuerpflichtiger im ersten Jahr seiner Tätigkeit nicht — also für den Besteuerungszeitraum, in dem die Firma entstanden ist. Ausgenommen sind auch nicht zu unternehmerischen Zwecken gegründete Subjekte, etwa Bürgervereinigungen, sowie Betreiber einer geschützten Werkstatt.
Und eine Erleichterung, die man kennen sollte: Wenn Sie mindestens 20 % Menschen mit Behinderung beschäftigen, halbiert sich Ihre Mindeststeuer.
Wie sich der Effekt mildern lässt
Die Mindeststeuer ist kein gänzlich „verfallener" Betrag. Den positiven Unterschied zwischen der Mindeststeuer und Ihrer tatsächlich berechneten Steuer können Sie in den nächsten drei Besteuerungszeiträumen auf die Steuer anrechnen — wenn es der Firma gut zu gehen beginnt, kommt ein Teil faktisch zurück. Deshalb schmerzt sie am meisten dort, wo eine Firma jahrelang um die Null balanciert: Sie zahlt das Minimum, hat aber keinen Gewinn, gegen den sie den Unterschied anrechnen könnte.

Was kann man praktisch tun? Schauen Sie sich die Struktur an — ob die Form der s.r.o. bei dauerhaft niedrigen Gewinnen Sinn ergibt, wie sich Kosten und Erträge timen lassen und wie die realistische Einnahmenschätzung aussieht. Die Stufen sind nämlich „Treppen": ein paar Euro Einnahmen mehr können Sie in einen höheren Betrag schieben.
Fazit
Die Mindeststeuer ändert eines: Ein Verlust schützt Sie nicht mehr vor der Einkommensteuer. Für die meisten Firmen geht es um Hunderte Euro im Jahr, für die größten um Tausende — und es ist ein Betrag, den man in den Cashflow-Plan einrechnen sollte, statt am Jahresende davon überrascht zu werden.
Warten Sie nicht auf die Steuererklärung. Lassen Sie prüfen, in welche Stufe Ihre Firma fällt und ob sich ihr Effekt legal mildern lässt — wir rechnen es an Ihren konkreten Zahlen durch.